Wer welche Rolle hat — und was daraus folgt
Datenschutz im SaaS ist keine Frage guter Absichten, sondern eine Kette von Verträgen. Diese Seite legt offen, wie die Kette aussieht und wo sie heute noch offen ist.
Die drei Rollen
| Rolle | Wer | Was folgt daraus |
|---|---|---|
| Verantwortlicher | Ihre Praxis | Bestimmt Zwecke und Mittel, informiert Halter, holt Einwilligungen ein, meldet Vorfälle an die Aufsichtsbehörde |
| Auftragsverarbeiter | SonneAI Consulting | Verarbeitet nur auf Ihre Weisung, keine Eigennutzung, technische und organisatorische Maßnahmen, Unterstützung bei Betroffenenrechten |
| Unterauftragsverarbeiter | Hetzner Online (Server, Objektspeicher), Mailversanddienst, KI-Anbieter | Werden im AV-Vertrag benannt, Verarbeitung mit eigenen AV-Verträgen abgesichert |
Was im AV-Vertrag steht
- Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung sowie die Kategorien betroffener Personen.
- Weisungsbindung: Wir verarbeiten ausschließlich nach Ihrer Anweisung.
- Technische und organisatorische Maßnahmen: Trennung, Verschlüsselung, Zugriffsbeschränkung, Sicherungen, Wiederherstellbarkeit.
- Unterauftragnehmer mit Namen, Zweck und Ort der Verarbeitung.
- Unterstützung bei Auskunft, Berichtigung und Löschung, wenn ein Halter sein Recht geltend macht.
- Meldewege und Fristen bei Vorfällen.
- Löschung oder Rückgabe der Daten nach Vertragsende.
- Nachweis- und Kontrollrechte.
Was Sie Ihren Haltern gegenüber tun müssen
Ihre Datenschutzerklärung und Ihr Behandlungsvertrag sollten benennen, dass Sie eine Praxissoftware im Auftragsverhältnis einsetzen und wo verarbeitet wird. Wir liefern dafür einen Textbaustein, den Sie übernehmen können — er ersetzt keine Rechtsberatung, spart aber die Formulierungsarbeit.
Für Foto- und Videoaufnahmen, Weitergabe an Tierärzte und eine mögliche anonymisierte Auswertung sind getrennte Einwilligungen sinnvoll. Der digitale Behandlungsvertrag im Cockpit sieht sie einzeln ankreuzbar vor — pauschale Zustimmungen tragen später nicht.
Offen und benannt
Was vor dem ersten Fremdkunden noch fertig wird
- AV-Vertrag und SaaS-AGB juristisch geprüft. Die Entwürfe stehen, die Prüfung läuft vor dem Start der ersten Pilotpraxis.
- EU-Verarbeitung beim KI-Anbieter vertraglich festgelegt. Solange das nicht steht, wird der KI-Entwurf für eine neue Praxis nicht freigeschaltet.
- Forschungsklausel für die Ganganalyse. Nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Praxis und Einwilligung der Halter; ohne beides findet kein Export statt.
Wir schreiben das hierhin, statt es in der Demo zu erwähnen. Wer eine Praxissoftware kauft, sollte den offenen Rest kennen, bevor er unterschreibt.
Sehen, ob es zu Ihrer Praxis passt
Wir zeigen das Cockpit an einem echten Ablauf: Termin, Behandlung, Bericht, Rechnung. Danach wissen Sie, was es kann und was nicht.
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